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my dream travel
Ihr
Reise Designer
Isabella Weber
Bleigaesschen 4
D - 86150 Augsburg
mail: info@mydreamtravel.de
www.mydreamtravel.de
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die
Vermittlung von Reisen
Geltungsbereich
-
- my dream travel wird in den beiliegenden Vertragsunterlagen und in der Homepage des Büros näher bezeichnet.
- my dream travel tritt auf der Grundlage dieser AGB ausschließlich als Vermittler von Reiseleistungen, etwa von Beförderungsleistungen (z.B. Flüge), sonstiger touristischer Einzelleistungen (z.B. Hotelaufenthalte, Mietwagen u.a.), von fremdveranstalteten Pauschalreisen sowie sonstiger Reiseleistungen auf. Die Reiseleistungen werden von Veranstaltern und sonstigen Leistungsträgern erbracht. Die Vertragsbeziehung bezüglich der Reiseleistungen kommt direkt und unmittelbar zwischen dem Reiseteilnehmer (Kunde des Reisebüros) und dem jeweiligen Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger zustande. Das Reisebüro nimmt die Anmeldungen bzw. Reservierungen der Reiseteilnehmer entgegen und vermittelt den Abschluss des Reisevertrags mit den Leistungserbringern.
- Für Buchungen ist
der Inhalt der mit dem Veranstalter oder den sonstigen Leistungsträgern
abgeschlossenen Verträge einschließlich der Allgemeinen Reisebedingungen
der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger maßgeblich. Das Reisebüro
ist an den vermittelten Reiseleistungen vertraglich nicht beteiligt.
- Anmeldung / Buchung /
Reiseinformation
- Anmeldungen bzw. Buchungen können schriftlich, mündlich, fernmündlich oder auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung / Buchung beauftragt der Reiseteilnehmer das Reisebüro verbindlich mit der Vermittlung eines Reisevertrages zwischen ihm und dem Reiseveranstalter bzw. sonstigen Leistungsträger.
- Der Reiseteilnehmer ist an seine Anmeldung bzw. den Buchungsauftrag fünf Tage ab Anmeldung / Buchung gebunden.
- Die
Vertragspflicht des Reisebüros ist auf die ordnungsgemäße Vermittlung der
Reiseleistungen beschränkt. Soweit Informationen über Reiseleistungen
durch das Reisebüro an den Reiseteilnehmer weitergegeben werden, ist
damit keine eigene Haftung oder Zusicherung des Reisebüros verbunden. Das
Reisebüro übernimmt insbesondere keine Haftung oder Garantie für den
Reiseerfolg.
- Buchungsbestätigung
- Anmeldungen / Buchungen werden durch die Veranstalter oder die sonstigen Leistungsträger schriftlich bestätigt.
- Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die ihnen zugegangene Buchungsbestätigung unverzüglich auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und dem Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen hinzuweisen.
- Flugtickets werden den Reiseteilnehmern grundsätzlich per Post oder per E-Mail als elektronisches Ticket übermittelt. In Ausnahmefällen werden für den Reiseteilnehmer Tickets bei der Fluglinie hinterlegt. Voraussetzung für die Zustellung / Hinterlegung ist die vollständige Zahlung des Reisepreises. Linienflugbuchungen können grundsätzlich nur bis zu drei Tage vor Abflug entgegengenommen werden.
- Bei Pauschalreisen
erhält der Reiseteilnehmer die Unterlagen per Post oder am
Flughafenschalter. Für Einzelheiten sind die Hinweise auf der
Buchungsbestätigung maßgeblich.
- Haftung des Reisebüros
- Angaben über Reiseleistungen beruhen auf den Informationen der Veranstalter oder sonstigen Leistungsträger. Das Reisebüro gibt keine eigenen Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der dem Reiseteilnehmer vermittelten Informationen.
- Das Reisebüro
beschränkt seine Haftung aus der Vermittlung der Leistungen auf Vorsatz
und grobe Fahrlässigkeit, ausgenommen bei Körperschäden.
- Umbuchungen / Rücktritt
- Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Reiseveranstalter kann im Falle des Rücktritts eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Reisepreis unter Abzug des Wertes der vom Veranstalter ersparten Aufwendungen sowie danach, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung als Ausgleich erwerben konnte.
- Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn kann der Veranstalter unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der anderweitigen Verwendung der Reiseleistung grundsätzlich einen Prozentsatz des Reisepreises als Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt. Dem Reiseteilnehmer ist die Behauptung und Beweisführung dafür gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht eingetreten oder wesentlich niedriger ist als die geltend gemachte Pauschale.
- Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in die Rechten und Pflichten des Reisevertrags eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt des Dritten in den Vertrag widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reiseteilnehmer dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und evtl. durch den Eintritt entstehende Mehrkosten.
- Das Reisebüro empfiehlt dem Reiseteilnehmer den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen nach der Ticketausstellung wird grundsätzlich eine Service- Bearbeitungspauschale von 30,- € pro Ticket erhoben. Sollte es sich um Sondertarife handeln, kann im Einzelfall die Gebühr höher sein. Wenn eine anderweitige Verwendung des Fluges nicht möglich ist, kann die Stornogebühr bis zu 100 % des Ticketpreises betragen.
- Bei Stornierungen von Flugbuchungen bei Sonder- und Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale in Form eines Prozentsatzes des Reisepreises erhoben. Die Höhe der Pauschale ist in den Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters geregelt.
- Reiseveranstalter
können vertragliche Leistungen ändern oder von diesen abweichen, wenn die
Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen des
Reiseteilnehmers für diesen zumutbar sind. Zumutbarkeit ist immer dann
gegeben, wenn der Anlass für die Änderung auf Umstände zurückzuführen
ist, die vom Veranstalter nicht beeinflusst werden können, wie Naturkatastrophen,
Kriegs- oder kriegsähnliche Auseinandersetzungen, Streiks, terroristische
Anschläge, Krankheiten, politische, wirtschaftliche und sonstige Ereignisse,
die eine Reiseleistung in Frage stellen. Unter unverzüglichem Hinweis auf
die Nichtverfügbarkeit der Leistung kann sich das Reisebüro von der
Leistung lösen. Gegenleistungen sind zu erstatten. Im Übrigen gilt § 651
j BGB.
- Hinweis auf besondere
Bestimmungen
- Soweit Auskünfte über Pass-, Visa-, Einreise- und Gesundheitsbestimmungen erteilt werden, ist grundsätzlich auf die jeweiligen nationalen oder internationalen gesetzlichen oder sonstigen Regelungen abzustellen. Das Reisebüro geht vorbehaltlich einer anderen schriftlichen Erklärung des Reiseteilnehmers davon aus, dass dieser deutscher Staatsangehöriger ist. Das Reisebüro ist hinsichtlich der Informationen auf die Angaben Dritter (Veranstalter und sonstige Leistungsträger) angewiesen. Das Reisebüro gibt insoweit keinerlei Zusicherungen oder Garantien für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität dieser Informationen. Eine Haftung des Reisebüros wird abgesehen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dem Reiseteilnehmer wird empfohlen, selbst Informationen über die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes einzuholen und sich rechtzeitig auf evtl. geänderte Umstände einzustellen.
- Bei Flugreisen informiert das Reisebüro den Reiseteilnehmer im Rahmen der Reisevermittlung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens.
- Das Reisebüro hat
keine gesonderte Aufklärungs- oder Hinweispflicht für gesetzliche oder
auf sonstige Weise reglementierte Reisebedingungen bezüglich des
Ziellandes oder sonstiger Reiseumstände.
- Zahlungsverkehr
- Soweit Pauschalreisen vermittelt werden, sind Zahlungen fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters beim Reiseteilnehmer eingeht. Zahlungen sind spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig. Anzahlungen sind zu dem auf der Buchungsbestätigung angegebenen Zeitpunkt fällig.
- Bei Leistungen, für die ein Sicherungsschein nicht erforderlich ist, wird die Zahlung des Reisepreises mit erfolgter Buchung, spätestens vor Reiseantritt bei Aushändigung der Reiseunterlagen fällig.
- Zahlungen können
erfolgen durch:
- Bankeinzug
- Kreditkarte
- Überweisung
- Barzahlung im Reisebüro
- Für abweichende Zahlungsbedingungen sind die Hinweise der Reiseveranstalter maßgeblich. Mit Zustimmung des Reiseteilnehmers können Zahlungen über Kreditkartennummern oder per Lastschrift eingezogen werden.
- Storno-,
Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte sind sofort fällig.
- Verjährung
- Ansprüche gemäß §§ 651 c bis 651 f BGB hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reiseteilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindern war.
- Im Übrigen gelten
§ 651 g BGB sowie die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Sonstige Regeln
- Es gilt Deutsches Recht.
- Die etwaige - auch künftige - Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur schriftlich möglich, was auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses gilt.
- Das Angebot auf der Website von my dream travel richtet sich ausschließlich an Einwohner Deutschlands bzw. des benachbarten deutschsprachigen Raums.
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